Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums absolvieren die meisten Diplom-Jurist*innen ihr Referendariat, welches sie an die Praxis heranführt. Das Referendariat endet mit dem zweiten Examen. Danach sind die Personen Volljurist*innen. Ihnen stehen also grundsätzlich alle juristischen Berufe zur Auswahl.
Sofern Sie nicht sofort in die Berufswelt oder in das Referendariat einsteigen wollen, besteht die Möglichkeit, sich weiter zu qualifizieren. In Betracht kommt beispielsweise ein Master of Laws (LL.M.) oder eine Promotion.
Als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin vertreten Sie die Interessen Ihrer Mandanten in sämtlichen Rechtsangelegenheiten vor Gerichten, Behörden oder auch Schiedsgerichten. Sie beraten Ihre Mandanten umfassend und klären sie vor allem über ihre Rechte, die Erfolgschancen und Prozesskosten auf.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit sich auf ein Rechtsgebiet zu spezialisieren (beispielsweise Steuerrecht, Strafrecht, Internationales Wirtschaftsrecht) und hierin einen Fachanwaltstitel abzulegen.
Richter*innen sind an den ordentlichen Gerichten, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits-, und Sozialgerichten im Bundesgebiet tätig. Sie urteilen über zu entscheidende Rechtsstreitigkeiten auf den jeweiligen Rechtsgebieten und sind dabei stets neutral und unabhängig.
In diesem Beruf entscheiden Sie selbst über verschiedenste Lebenssachverhalte, sodass dieser Beruf sehr spannend und abwechslungsreich ist.
Die Möglichkeiten als Jurist*in in der öffentlichen Verwaltung sind vielseitig. Von Ministerien über Justizvollzugsanstalten bis hin zur Deutschen Rentenversicherung können Sie als Jurist*in in der öffentlichen Verwaltung tätig werden.
Sie übernehmen eine rechtsberatende, gestaltende und/oder verwaltende Funktion bei den Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.
Als Unternehmensjurist*in stehen Sie einem Unternehmen in rechtlichen Fragestellungen bei. Dies wird für Betriebe zunehmend wichtiger, da diese häufig einem starken Haftungsrisiko ausgesetzt sind.
Der Tätigkeitsbereich liegt in allen möglichen Wirtschaftsbereichen. Große Unternehmen haben meist eine eigene Rechtsabteilung. Kleine Unternehmen haben teilweise einzelne Unternehmensjuristen beispielsweise im Management oder Controlling.